Galgen Kraig
PositionLand/Region Kärnten, Bezirk Sankt Veit an der Glan, Gemeinde Frauenstein
33 N 452788 / 5182148 UTM/WGS84
BeschreibungObjektbeschreibung
Lediglich ein Säulenstumpf und nordöstlich davon Bodenspuren sind vom Galgen des ehemaligen Landgerichts Kraig erhalten geblieben. Die Reste lassen erkennen, daß das Hochgericht aus Bruchsteinen und Mörtel errichtet worden war und aller Voraussicht nach aus zwei viereckigen Pfeilern bestand. Um den Säulenrest herum befindet sich ein kleiner Wall, der ebenfalls aus Steinen besteht die vermutlich vom Verfallsprozeß herrühren bzw. oben am Pfeiler abgewittert sind. Direkt um die Säule herum verläuft eine Art Graben, möglicherweise hat jemand dort innerhalb der letzten Jahrzehnte die Steine entfernt um den Säulenrest freizulegen. Von der ehemaligen nordöstlichen Säule sind nur mehr Steine am Boden und an einigen Stellen Mauerkanten sichtbar. Südöstlich der Reste fällt das Gelände steil ab, wenige Meter nordöstlich davon befindet sich der Grenzstein "Pörlinghof-Sandwirt"1.

Historischer Kontext
Im Jahre 1307 Jahrhundert entstand um St. Veit das große herzogliche Landgericht Freiberg, welches aber bereits im Laufe des 14. Jahrhunderts in kleinere Bezirke zerfiel. Die Gerichte Karlsberg, Hallegg, Annabichl, Hardegg, Glanegg und Himmelberg wurden selbstständig, der Rest kam als Landgericht Kraig in den Besitz des Adelsgeschlechts der Kraiger, die es bis zum Ende des 15. Jahrhunderts von der Burg Hoch-Kraig ausübten.2 1493 fiel aufgrund eines Gelöbnisses der Kraiger das Amt und das Landgericht an Kaiser Maximilian zurück, in Folge wurde es 1506 an Veit Welzer, 1509 zugleich mit der Herrschaft Hochosterwitz dem Bischof Matthäus Lang von Gurk und 1541 Christof Khevenhüller verpfändet. 1557 verpfändeten es die Khevenhüller an die Welzer zu Nußberg und Frauenstein, wodurch die Gerichte Kraig und Nußberg zum ersten Mal unter einem Besitzer vereinigt wurden. 1575 ging das Amt zurück an die Khevenhüller, die es inzwischen als freies Eigen erworben hatten. Neben Amt und Landgericht existierte noch die Herrschaft Kraig, die einen ausgedehnten Burgfried besaß und von den Kraigern bis zu deren Aussterben 1564 ausgeübt wurde. 1570 kaufte Georg Khevenhüller die Herrschaft samt Burgfried und vereinigte sie mit dem bereits in seiner Hand befindlichen Amt und Landgericht.3 Im 17. Jahrhundert wurde der Landgerichtssitz nach Schloß Hunnenbrunn verlegt, das früher Hungerbrunn hieß und aus einem Bauernhof entstanden war.4 Martin Josef Freiherr von Gablhofen, der Besitzer des benachbarten Landgerichts Nußberg, früher ein Burgfried von Kraig, verkaufte dieses 1708 an Franz Andreas von Mayrhofen, dem damaligen Besitzer von Kraig, worauf die beide Gerichte zum zweiten Mal und dauerhaft vereinigt wurden.5

Standort und Lage
Man findet den Galgen, wenn man von der Bundesstraße 94, welche zwischen St. Veit an der Glan und der S37 verläuft, in die kleine Ortschaft Sand abbiegt und den so bezeichneten Waldweg bis an sein Ende fährt. Im Wald angekommen stößt man nach kurzem auf einen kleinen Platz, von dem nach links ein Weg und geradeaus aber leicht nach links ein Fußweg weiterführt. Den Fußweg geht man bergauf auf den Galgenkogel, bis man nach 140 Metern auf eine Abzweigung stößt, an der von links hinten ein anderer Fußweg einmündet. Diesen Fußweg wählt man und erreicht nach nun 90 Metern die Reste der Richtstätte. Diese lag im südöstlichen Bereich des Landgerichts Kraig, nahe der Grenze zum Landgerichtssprengel Hoch-Osterwitz und ebenfalls in Nähe zum Stadtgericht St. Veit.6 Schloß Hunnenbrunn befindet sich rund 1,3 Kilometer südsüdwestlich, eine ehemalige Sichtverbindung zum Galgen ist aufgrund der Geländeverhältnisse eher auszuschließen. Das Hochgericht von Kraig soll sich früher im Wolschartwald unweit der alten Trasse der Triester-Straße befunden haben, wurde dann aber, als der Landgerichtssitz nach Hunnenbrunn verlegt wurde, hier am Galgenkogel in Sand neu errichtet. Ein zweiter, von Nußberg übernommener, Galgen befand sich westlich von St. Veit.7
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1 [Horn67]
2 [Kraig91; S. 13f, 16, 21f], [LGKE4-1; S. 9, S. 69, S. 72f, S. 74f]
3 [LGKE4-1; S. 74f]
4 [LGK; Blatt 25], [Kraig91; S. 25, S. 66]
5 [LGKE4-1; S. 76]
6 [LGK; Blatt 25], hier ist die Schreibweise des Landgerichts als "Kreig" angegeben.
7 [Horn67]; [LGKE4-1; S. 74]

Literatur: [Horn67]

Siehe auch: Galgen Wolschartwald
Bilder/Plan
23.06.201123.06.2011Planskizze

© Stefan Lefnaer 14.03.2015